Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 01.10.2002

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 8 S 1833/02   

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https://dejure.org/2002,3482
VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 8 S 1833/02 (https://dejure.org/2002,3482)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.2002 - 8 S 1833/02 (https://dejure.org/2002,3482)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 2002 - 8 S 1833/02 (https://dejure.org/2002,3482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschränkter räumlicher Geltungsbereich einer Veränderungssperre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanstandung einer Veränderungssperre; Erstreckung des Geltungsbereichs auf einen Teil des künftigen Plangebietes; Baugenehmigung für die geplante Errichtung eines islamischen "Kulturzentrums"; Konkreter Sicherungszweck der Veränderungssperre

  • Judicialis

    BauGB § 14 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 14 Abs. 1 S. 1
    Veränderungssperre, Zurückstellung, Geltungsbereich, Sicherungsbedürfnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderungssperre: Begrenzter Geltungsbereich zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 127 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 546
  • DÖV 2003, 644 (Ls.)
  • BauR 2003, 1537
  • BauR 2003, 68
  • ZfBR 2003, 389 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Stuttgart, 17.07.2002 - 16 K 83/02

    Klage des Verbandes der Islamischen Kulturzentren e.V. Köln gegen die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 8 S 1833/02
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Juli 2002 - 16 K 83/02 - wird abgelehnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 2101/14

    Fitnesscenter als "öffentlich genutztes Gebäude" neben Störfallbetrieb

    Maßstab für die Zulassung einer Ausnahme ist demnach der konkrete Sicherungszweck der Veränderungssperre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.9.2002 - 8 S 1833/02 - BauR 2003, 1537; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl., § 14 Rn. 19; Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, § 14 Rn. 58).
  • VG Freiburg, 15.10.2009 - 6 K 358/09

    Begehren der Erteilung eines Bauvorbescheids; Rechtmäßigkeit eines

    Die zu sichernde Bauleitplanung dürfte in diesem Fall keine positiven städtebauliche Ziele verfolgen, sondern nur der Verhinderung eines bestimmten Vorhabens oder einer bestimmten Nutzung dienen ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.09.2002 - 8 S 1833/02 -, NVwZ-RR 2003, 546).
  • OVG Saarland, 31.03.2003 - 1 N 1/03

    Nichtigkeit der Satzung über eine Veränderungssperre für den künftigen

    zu dieser grundsätzlich bestehenden Möglichkeit etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 25.9.2002 - 8 S 1833/02 -, BauR 2003, 68.
  • OVG Saarland, 15.03.2003 - 1 N 1/03
    Die Ernsthaftigkeit der Planung verdeutlicht der Umstand, dass die Antragsgegnerin - wohl gerade mit Blick auf die letztgenannten Gesichtspunkte - auch die übrigen im künftigen Planbereich belegenen Grundstücke mit der Veränderungssperre belegt, diese also nicht etwa auf das Grundstück des Antragstellers beschränkt hat vgl. zu dieser grundsätzlich bestehenden Möglichkeit etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 25.9.2002 - 8 S 1833/02 -, BauR 2003, 68.
  • VG München, 28.07.2008 - M 8 K 07.3272

    Richtige Klageart bei Vorgehen gegen die Zurückstellung von Baugesuchen

    Vielmehr trägt die Beklagte dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung, indem sie die übrigen im Plangebiet liegenden Grundstücke solange von der Veränderungssperre freistellt, wie deren Eigentümer nicht ebenfalls den Wunsch äußern, auf ihren Grundstücken Veränderungen vorzunehmen, die in einer vergleichbaren Weise den Planungsvorstellungen der Beklagten zuwiderlaufen würden (BVerwG vom 25.9.2002, BauR 2003, 1537).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.10.2002 - PL 15 S 2098/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18246
VGH Baden-Württemberg, 01.10.2002 - PL 15 S 2098/01 (https://dejure.org/2002,18246)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.2002 - PL 15 S 2098/01 (https://dejure.org/2002,18246)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2002 - PL 15 S 2098/01 (https://dejure.org/2002,18246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Mitbestimmung bei vorläufigen Regelungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 127 (Ls.)
  • VBlBW 2003, 163
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 6.91

    Umsetzung eines Lehrers - Befristete Umsetzung - Mitbestimmungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2002 - PL 15 S 2098/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben sich vorläufige Regelungen im Sinne des § 69 Abs. 5 Satz 1 LPVG - gleichlautend mit § 69 Abs. 5 Satz 1 BPersVG - grundsätzlich auf das zeitlich und sachlich unbedingt Notwendige zu beschränken und müssen in aller Regel in der Sache jedenfalls so weit hinter der beabsichtigten endgültigen Maßnahme zurück bleiben, dass eine wirksame Ausübung des Mitbestimmungsrechts möglich bleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.06.1992, PersR 1993, S. 123, 124).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 2 LB 25/16

    Rehabilitationsinteresse bei erledigter Umsetzung eines Polizeihauptkommissars

    Decken sich die beabsichtigte endgültige Maßnahme und die vorgenommene vorläufige Regelung, so handelt es sich bei der Letzteren nicht um eine zulässige vorläufige Regelung (VGH BW, Beschluss vom 1. Oktober 2002, - PL 15 S 2098/01 -, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 1 A 2672/02

    Voraussetzungen der Mitbestimmungsbedürftigkeit einer beabsichtigten Versetzung

    vgl. Beschlüsse des Fachsenats vom 28. Februar 2002 - 1 A 145/00.PVL -, vom 27. Oktober 1999 - 1 A 3216/97.PVL -, a.a.O., vom 12. Juni 1997 - 1 A 4174/94.PVL -, a.a.O., und vom 19. April 1993 - CL 85/90 - dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 1. Oktober 2002 - PL 15 S 2098/01 -, PersR 2003, 79.
  • VG Berlin, 17.09.2008 - 7 A 235.08

    Vorraussetzungen für eine vorläufige Zuweisung eines Beschäftigten bei der

    Vorläufige Regelungen haben sich als eng auszulegende Ausnahmeregelung grundsätzlich auf das zeitlich und sachlich Notwendige zu beschränken und müssen in der Regel in der Sache jedenfalls so weit hinter der beabsichtigten endgültigen Maßnahme zurückbleiben, dass eine wirksame Ausübung des Mitbestimmungsrechts möglich bleibt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. Oktober 2002 - PL 15 S 2098/01 - PersRecht 2003, S. 79).
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